Fragen & Antworten
Transparenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir haben hier die wichtigsten Fragen mit entsprechenden Antworten zum Bau der Deponie aufgelistet. mehr erfahren
Über die Deponie
Hier finden Sie Informationen rundum das Bauprojekt, zum Thema Umweltschutz und Sicherheit. mehr erfahren
Deponien sind ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge
Deponien sind, ebenso wie Krankenhäuser, Schulen, Wasserversorgungsanlagen oder Kläranlagen, ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge.
Entgegen dem weitverbreiteten Vorurteil, Deponien wären schädlich für die Umwelt, trifft das Gegenteil zu. Allein durch die Verfügbarkeit von ausreichendem Deponieraum wird sichergestellt, dass nicht verwertete mineralische Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt werden. Das Risiko illegaler und potenziell umweltschädlicher Abfallablagerungen, wie beispielsweise ungeregelte Bauschuttablagerungen in Feld und Flur, wird so minimiert.
Über die deponie Reinstedt
Bauprojekt
Der Bau der Deponie Reinstedt befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase.
UMWELTSCHUTZ
Der Deponiebetrieb schafft Umnutzung mit ökologischem Mehrwert.
SICHERHEIT
Auch für eine Deponieklasse O gelten strenge, gesetzlich geregelte, kontrollierte Sicherheitsmaßnahmen.
Allgemeine Information
Die auf die Geschäftsbereiche Recycling und Sanierung spezialisierte RST Gruppe aus Thale plant gemeinsam mit der RKW Reinstedter Kieswerk GmbH die Errichtung einer Abfalldeponie in der Nähe von Reinstedt. Betreiberin der Deponie soll die REG Reinstedter Entsorgungsgesellschaft mbH sein.
Den Hauptanteil der abzulagernden Abfälle stellen nicht verwertbare mineralische Bau- und Abbruchabfälle.
Ohne eine ausreichende Anzahl geeigneter Entsorgungsanlagen muss ein wesentlicher Teil der Baukosten für zusätzliche Transporte aufgewendet werden. Diese unnötigen Kosten verteuern das Bauen oder führen dazu, dass weniger in die Errichtung und den Unterhalt unserer Infrastruktur investiert werden kann.
Die Errichtung einer Deponie löst bei den Anwohnern der jeweiligen Region verständlicherweise Fragen aus. Wir haben hier die wichtigsten Fragen mit entsprechenden Antworten aufgelistet.
Um einen Eindruck zu bekommen, wie sich die Deponie im Abschlusszustand von unterschiedlichen Perspektiven aus darstellt, wurden drei nahegelegene Standorte ausgewählt und die Deponie in Originalgröße mittels computergestützter Modellierung in aktuelle Fotoaufnahmen hineinprojiziert.
Bauprojekt
Die Deponie Reinstedt befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase.
Angaben zum Bauprojekt finden Sie an dieser Stelle, wenn die Genehmigung erteilt worden ist und die Ausführungsplanung vorliegt.
Umweltschutz
Bei der Deponie Reinstedt handelt es sich um eine Deponie der Klasse O (DK O), in der ausschließlich mineralische Abfälle abgelagert werden sollen, deren chemische Eigenschaften grundsätzlich eine Verwertung der Abfälle als Recyclingbaustoffe ermöglichen würden. Die Beseitigung dieser Abfälle auf einer Deponie der Klasse O ist erforderlich, weil die bauphysikalischen Eigenschaften der Abfälle einen Einsatz als Recyclingbaustoff nicht erlauben oder deren Aufbereitung zu einem Recyclingbaustoff nicht wirtschaftlich ist.
Auch bei der Herstellung von Recyclingbaustoffen fallen Rückstände an, die nicht verwertet werden können und daher auf Deponien beseitigt werden müssen. Ohne gesicherte Entsorgungswege für diese Rückstände ist die Herstellung ressourcenschonender Recyclingbaustoffe nicht möglich.
Mit der Deponie Reinstedt wird sichergestellt, dass die in der Region anfallenden mineralischen Abfälle nicht über lange Wege transportiert werden müssen. So können Kraftstoffverbrauch, Verkehrsdichte und CO2-Ausstoß minimiert werden.
Nach dem Ende des Deponiebetriebs und der vollständigen Renaturierung des Standortes bietet die ehemalige Acker- und Tagebaufläche unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten einen dauerhaften Lebensraum innerhalb eines intensiv landwirtschaftlich genutzten Umfelds.
Weitere Informationen zum Umweltschutz finden Sie unter den FAQs.
Sicherheit
Im Gegensatz zu früheren „Müllkippen“, die in nahezu jeder Gemeinde vorhanden waren und in denen unkontrolliert unterschiedlichste Arten von Abfällen verkippt worden sind, werden moderne Deponien nach genau definierten Sicherheitsansprüchen errichtet und betrieben.
Die Sicherheit des Deponiebetriebs, des Deponiestandortes und seines Umfeldes wird durch verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen gewährleistet.
Auf der Deponie werden ausschließlich solche Abfälle abgelagert, deren Zusammensetzung und Eignung zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse O sowohl vom Abfallerzeuger als auch vom Deponiebetreiber untersucht und nachgewiesen wurden.
Der Abfallerzeuger muss vor der Entsorgung mit der sogenannten „grundlegenden Charakterisierung“ (GC) die Herkunft, die stoffliche Zusammensetzung und die chemischen Eigenschaften (Deklarationsanalytik) der Abfälle nachweisen.
Vor der Annahme prüft der Deponiebetreiber die Angaben der GC auf Plausibilität und die Zulässigkeit der Ablagerung anhand der Angaben des Abfallerzeugers.
Nach der Annahme werden die stoffliche Zusammensetzung der Abfälle und ihre chemischen Eigenschaften (Kontrollanalytik) auf Übereinstimmung mit den Angaben des Abfallerzeugers überprüft.
Abfälle, die nicht zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse O geeignet sind, werden zurückgewiesen bzw. nicht angenommen.
Sämtliche Angaben der Abfallerzeuger, die Ergebnisse der Eingangskontrolle und der Eigenüberwachung des Deponiebetreibers werden dokumentiert und stehen der Überwachungsbehörde jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.
Zusätzlich werden Deponien in regelmäßigen Abständen durch Vor-Ort-Kontrollen behördlich überwacht. Die Kontrolltermine werden allein von der Behörde festgelegt und finden unangemeldet statt. Neben den regelmäßigen Kontrollen kann die Überwachungsbehörde unangemeldete anlassbezogene Kontrollen durchführen.
BLICK AUF DIE GEPLANTE DEPONIE VON DER ÜBERFÜHRUNG DER HOYMER STR. ÜBER DIE A36 AUS – ENTFERNUNG: CA. 2.150 M
News
20.02.2020/ Neue Kehrmaschine für Kieswerk Reinstedt im Einsatz
Hier sehen Sie die Maschine im Einsatz.
Video1
Video2
Die Firma ACZ hat für das Reinstedter Kieswerk eine neue, leistungsfähige Kehrmaschine in Betrieb genommen. Damit wird auf anhaltende Hinweise von Anwohnern über verschmutzte Fahrbahnen im Umfeld des Kiestagebaues reagiert.
RKW-Geschäftsführer: „Wie landwirtschaftlicher Verkehr auch, ist ein Kiesabbau oft mit Erdspuren auf den Straßen verbunden. Schon seit November 2019 haben wir mit der neuen Kehrmaschine von ACZ viel getan, um die Wege sauber zu halten. Im Zusammenhang mit den Planungen für eine Abfalldeponie auf dem Gelände des Kieswerks sind wir jedoch wieder häufiger auf Erde auf den Straßen angesprochen worden. Wie alle anderen Sorgen zur Deponie auch, nehmen wir diese Bedenken der Bürger ernst und wollen sie entkräften.“
Die RKW GmbH ist gemeinsam mit der RST GmbH Teilhaber der Reinstedter Entsorgungsgesellschaft (REG). Die REG plant auf Teilen des Geländes die Errichtung einer Abfalldeponie für Stoffe der niedrigsten Schadstoffklasse DK 0. Dies hat bei einigen der Anwohnernschaft zu Protesten geführt. Auf dieser Website wird auf diese Vorbehalte eingegangen.
03.09.2019/ Brief der REG GmbH an den Ortsbürgermeister von Reinstedt
Hier können Sie sich den Brief als PDF herunterladen.
Fragen und Antworten
Wo genau soll die Deponie entstehen?
Die Deponie soll auf einem verfüllten und rekultivierten Teil des bestehenden Kiesabbaugeländes der RKW GmbH in Reinstedt (Ortsteil von Falkenstein/Harz) entstehen. Der Standort befindet sich an der Kreisstraße K1368 von Reinstedt nach Frose, ca. 950 m nordöstlich der nächstgelegenen Wohnhäuser in der Ortslage Reinstedt. Mit dem Baubetrieb der Deponie auf einem bereits vorgenutzten Standort ist kein zusätzlicher Flächenverbrauch verbunden.
Wie verläuft das Genehmigungsverfahren?
Die Errichtung und der Betrieb von Deponien bedürfen der Planfeststellung, einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Antrag
Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Antragsunterlagen durch den Antragsteller. Im Fall der Deponie Reinstedt ist der Antragsteller die Reinstedter Entsorgungsgesellschaft mbH (REG mbH) und die zuständige Behörde das Umweltamt des Landkreises Harz. Im nächsten Schritt werden die Unterlagen von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft. Bei unvollständigen Unterlagen setzt die Behörde eine Nachfrist zur Vervollständigung.
Liegen alle Antragsunterlagen vollständig vor, werden diese an die Träger öffentlicher Belange (z.B. beteiligte Behörden, Gemeinden, Versorgungsträger, Unterhaltungsverbände) übergeben, damit diese ihre Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können.
Öffentliche Auslegung
Neben den Trägern öffentlicher Belange wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Die Antragsunterlagen werden in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme durch jeden Interessierten ausgelegt. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung ist rechtzeitig bekanntzugeben (z.B. Amtsblatt).
Betroffene können bis 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Am 12.07.2019 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen mit Angabe des Auslegungsortes (Rathaus Stadt Falkenstein, zusätzlich auf www.uvp-verbund.de), des Auslegungszeitraums (22.07. – 21.08.2019) und der Angabe der Einwendungsfrist (bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist).
Erörterungstermin
Einwendungen Betroffener werden durch die zuständige Behörde gesammelt und an den Antragsteller zur Gegenäußerung weitergeleitet.
Die zuständige Behörde legt einen Erörterungstermin fest und gibt diesen rechtzeitig bekannt.
Anlässlich des von der zuständigen Behörde festgelegten Erörterungstermins erhalten Betroffene die Möglichkeit, Erläuterungen zu ihren vorab schriftlich eingereichten Einwendungen mündlich vorzutragen. Der Antragsteller kann seine Gegenäußerungen vortragen. Die ggf. stattfindende Diskussion zwischen Einwendern und Antragstellern wird von der zuständigen Behörde geleitet. Zum Erörterungstermin wird ein Protokoll gefertigt, das von den Einwendern angefordert werden kann.
Prüfung durch die Behörde
Die zuständige Behörde prüft alle ihr vorliegenden Unterlagen und bereitet einen Beschluss vor. Es kann sowohl die Ablehnung als auch die Genehmigung des beantragten Vorhabens, ggf. mit Auflagen, beschlossen werden.
Planfeststellungsbeschluss
Wird im Sinne des Vorhabensträgers entschieden, erfolgt die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses.
Welche Abfälle werden dort eingelagert? Welche Mengen und über welchen Zeitraum?
Es handelt sich um eine Deponie der niedrigsten Deponieklasse O (DK O). Auf DK O-Deponien dürfen nur Inertabfälle, d. h. Abfälle, die sich chemisch, biologisch und physikalisch nicht wesentlich verändern und nur eine geringe Schadstoffbelastung aufweisen, abgelagert werden. Es handelt sich dabei um mineralische Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus der metallurgischen Industrie und aus Abfallbehandlungsanlagen (z. B. dekontaminierte Materialien aus der Bodenwäsche).
Andere Abfallarten sind von der Ablagerung ausgeschlossen. Folgende Abfälle wurden zur Ablagerung beantragt:
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
100202 / unbearbeitete Schlacke
100903 / Ofenschlacke (Eisen u. Stahl)
101003 / Ofenschlacke (Nichteisenmetalle)
101006 / Gießformen u. -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 101005 fallen
101008 / Gießformen u. -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 101007 fallen
170101 / Beton
170102 / Ziegel
170103 / Fliesen, Ziegel, Keramik
170107 / Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
170504 / Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen,
das unter 170503 fallen
170506 / Baggergut mit Ausnahme desjenigen,
das unter 170505 fällt
170508 / Gleisschotter, mit Ausnahme desjenigen,
der unter 170507 fällt
191209 / Mineralien (z. B. Sand und Steine) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
Abfallmengen/Ablagerungszeitraum:
Auf einer Ablagerungsfläche von 18,3 ha können insgesamt 2,2 Mio. m³ Abfälle abgelagert werden. Je nach Dichte der Abfälle entspricht dies einer Masse von ca. 3,3-3,5 Mio. t. Die zur Genehmigung beantragte maximale Höhe der Deponie beträgt 27,0 m.
Die jährlich beantragte Ablagerungsmenge beträgt 100.000 m³ bzw. 150.000 t, dies entspricht einer durchschnittlichen Tagesmenge von ca. 625 t oder 24 LKW-Ladungen pro Tag.
Bei der beantragten Ablagerungsmenge von 100.000 m³ pro Jahr beträgt die Betriebsdauer bis zur Schließung der Deponie ca. 22 Jahre. Die Deponie wird in insgesamt sechs Bauabschnitten errichtet. Jeder Bauabschnitt wird über einen Zeitraum von ca. 3,7 Jahren betrieben. Nach Beendigung der Ablagerung schließt sich eine zehnjährige Nachsorgephase an.
Was wird getan, um die Ablagerung weiterer, z. B. nicht mineralischer oder höher schadstoffbelasteter Abfälle, zu verhindern?
Die Überwachung der abgelagerten Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Deponieverordnung. Darin ist konkret die Überwachung der angenommenen Abfälle geregelt. Der Abfallerzeuger oder der Anlieferer eines Abfalls muss vor der Anlieferung eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls vornehmen.
Diese beinhaltet Angaben zur Herkunft und zur Art des Abfalls sowie eine Abfallbeschreibung und die Angabe einer eindeutigen Abfallschlüsselnummer, die die Art des Abfalls bezeichnet. Weiter sind Aussagen zu Aussehen, Geruch und Farbe des Abfalls erforderlich, die Menge oder Masse ist anzugeben und es ist eine vollständige Deklarationsanalyse des Abfalls durchzuführen, in der die Einhaltung der Annahmebedingungen der Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Diese Unterlagen müssen dem Deponiebetreiber vor der Anlieferung zur Prüfung übergeben werden.
Der Deponiebetreiber muss die vom Abfallerzeuger übergebene grundlegende Charakterisierung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den genehmigten Abfallschlüsselnummern und Annahmegrenzwerten überprüfen. Sind alle Angaben vollständig und korrekt und stimmen Abfallschlüssel und Schadstoffparameter der Analyse mit den Annahmekriterien der Deponie überein, kann eine Annahme erfolgen.
Bei der Anlieferung der Abfälle erfolgt durch den Deponiebetreiber eine Annahmekontrolle. Diese beinhaltet eine Prüfung, ob die tatsächlich angelieferten Abfälle auch den Angaben des Abfallerzeugers aus der grundlegenden Charakterisierung entsprechen. Dazu erfolgt unmittelbar bei der Anlieferung eine Sichtkontrolle, eine Prüfung auf Aussehen, Konsistenz, Farbe und Geruch, eine Verwiegung des Materials sowie eine weitere Analyse zur Kontrolle auf die Einhaltung der genehmigten Annahmekriterien.
Alle Unterlagen (sowohl die des Abfallerzeugers als auch die des Deponiebetreibers) werden in einem Betriebstagebuch dokumentiert. Zusätzlich werden Jahresberichte des Deponiebetriebs erstellt, in denen alle wesentlichen Daten zum Deponiebetrieb (inkl. aller angenommenen Abfälle) aufgeführt sind. Die Jahresberichte sind den zuständigen Genehmigungsbehörden zur Prüfung zu übergeben.
Darüber hinaus unterliegen alle Deponien einer regelmäßigen, unangekündigten Kontrolle durch die zuständigen Genehmigungsbehörden, die in diesem Zusammenhang den ordnungsgemäßen und genehmigungskonformen Betrieb der Anlage überprüfen. Die Behörden sind ermächtigt, im Zweifel auch Baggerschürfe oder Bohrungen anzulegen, um den ordnungsgemäßen Einbau der Abfälle zu überprüfen. Verstöße werden ordnungs- oder strafrechtlich verfolgt.
Wie ist es um den Umwelt- und Naturschutz in und rundum die Deponie bestellt?
Grundsätzlich erfüllen Deponien eine wesentliche Aufgabe für den Umweltschutz, indem sie sicherstellen, dass nicht vermeidbare oder nicht verwertbare Abfälle geordnet und umweltverträglich abgelagert werden können. Sie reduzieren das Risiko ungeordneter und damit illegaler Abfallablagerungen.
Eingriffsbilanzierung:
Die Errichtung einer Deponie stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der auszugleichen ist. Im Falle der Deponie Reinstedt erfolgt der erforderliche Eingriff auf der Ackerfläche, die nach dem Abschluss der Verfüllung des Kiestagebaus Reinstedt hergestellt wird.
Die Bewertung und Bilanzierung der Eingriffsfolgen erfolgte entsprechend der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt auf der Basis der zum Zeitpunkt des Eingriffs vorhandenen und der für den Ausgleich herzustellenden Biotope bzw. Biotoptypen, für die flächenbezogene Biotopwerte ermittelt werden.
Die intensive landwirtschaftliche Nutzung führt zu einer stark verringerten Artenvielfalt. Intensiv genutzte Ackerflächen gehören zu den artenärmsten Lebensräumen unseres Landes und besitzen somit nur eine geringe Biotopwertigkeit. Daher kann für die Ackerfläche nur ein Biotopwert von 5 Punkten je m² angerechnet werden. Bei einer Gesamtfläche der geplanten Deponie von 215.000 m² beträgt der Flächenwert 1.075.000 Wertpunkte, die durch den Eingriff verloren gehen.
Nach Abschluss der Verfüllung der jeweiligen Bauabschnitte der Deponie werden diese fortschreitend durch das Anlegen eines mesophilen Grünlands, d. h. einer mit Gräsern, Kräutern und Kleingehölzen bewachsenen Fläche, renaturiert. Für das mesophile Grünland wird ein Planwert von 9 Punkten je m² angerechnet, sodass sich für die renaturierte Fläche von 183.000 m³ insgesamt 1.674.000 Wertpunkte ergeben. Der Wert des nach Abschluss der Deponierung entstehenden Biotops liegt damit deutlich über dem Wert der beanspruchten Ackerfläche.
Artenschutz:
Im Umfeld der Deponiefläche finden sich verschiedene Arten, die nach Naturschutzrecht besonders oder streng geschützt sind. Für diejenigen Arten, die die Deponiefläche als Bruthabitat nutzen oder durchwandern, sind Schutzmaßnahmen erforderlich.
Um sicherzustellen, dass diejenigen Vögel nicht beeinträchtigt werden, die auf der Ackerfläche, die für die Deponie genutzt werden soll, brüten, wird ein Bauzeitenmanagement eingerichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass Eingriffe in den Boden nur außerhalb der Brutzeiten erfolgen.
Für Amphibien und Reptilien werden auf den Betriebsflächen des Kiestagebaus, die sich südlich der späteren Deponiefläche befinden, ein amphibiengerechtes Gewässer und ein Landlebensraum für Amphibien und Reptilien als dauerhafte Biotope angelegt.
Um zu verhindern, dass Amphibien, die während der Laichzeit lange Strecken zurücklegen, in die Deponiefläche einwandern, wird für die Dauer der Errichtung und des Betriebs der Deponie ein Schutzzaun errichtet. Entlang dieses Schutzzauns werden Fangeinrichtungen installiert und alle gefangenen Tiere in ihr Biotop zurückgesetzt.
Während des gesamten Deponiebetriebszeitraumes findet eine ökologische Baubegleitung durch ein Fachbüro statt.
Landschaftsbild:
Mit der Errichtung der Deponie ist ein nicht vermeidbarer Eingriff in das Landschaftsbild verbunden. Um die Wirkungen dieses Eingriffs zu minimieren, werden neben der Anlage des mesophilen Grünlands auf verfüllten und abgedeckten Teilflächen des Deponiekörpers Hecken an den Böschungen und am nördlichen und nordöstlichen Fuß der Deponie angelegt.
Warum ist eine Deponie überhaupt nötig?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt in § 6 eine fünfstufige Abfallhierarchie vor:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwertung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung.
Abfälle, die nicht in den Hierarchiestufen 1 bis 4 vermieden oder verwertet werden können, müssen zwingend auf Deponien beseitigt werden. Hierzu existieren keine Alternativen.
Im Jahr 2016 betrug das Abfallaufkommen mineralischer Bauabfälle in Deutschland 214,6 Mio. t, davon alleine in Sachsen-Anhalt ca. 9,0 Mio. t, von denen etwa 68 % (ca. 6,1 Mio. t) zur Verfüllung von Tagebauen oder als Deponieersatzbaustoff verwertet oder als Abfall auf Deponien beseitigt wurden.
Aufgrund der Verschärfung der Anforderungen an die Verfüllung von Tagebaubetrieben wird zukünftig ein Großteil der jetzt noch in den Tagebauen als Verfüllung eingesetzten Massen an Bauabfällen nicht mehr zur Verfüllung zugelassen sein und muss daher zwingend auf Deponien beseitigt werden. Dies führt kurzfristig zu einem deutlich erhöhten Deponiebedarf.
In Sachsen-Anhalt existiert derzeit nur eine einzige öffentlich zugängliche Deponie der Klasse DK O. Zwei weitere befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren, dessen Ausgang offen ist.
Gemäß Abfallgesetz Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) sind nicht verwertbare Abfälle in geeigneten Anlagen, möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes, zu beseitigen. Damit sollen unnötige Transporte vermieden werden, die zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bevölkerung und der Umwelt durch zusätzliche LKWs auf Straßen und Autobahnen in Verbindung mit erheblichen zusätzlichen CO2-Freisetzungen führen würden. Darüber hinaus führen weitere Transportwege zu höheren Entsorgungskosten. Diese Mehrkosten trägt der Abfallerzeuger. Im Falle von öffentlichen Baumaßnahmen, die i. d. R. aus Steuermitteln finanziert werden, führen steigende Entsorgungskosten entweder zu einem Rückgang der Bautätigkeiten und der Unterhaltungsmaßnahmen der öffentlichen Infrastruktur oder zu einer steigenden Steuerlast.
Die Verbringung gering belasteter mineralischer Abfälle auf Deponien einer höheren Klasse (DK I oder DK II) ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der Lage dieser Deponien erfordert dies ebenfalls längere Transportwege. Darüber hinaus bedeutet die Ablagerung gering belasteter mineralischer Abfälle auf Deponien der Klasse I oder II eine Verschwendung von Ablagerungsraum für höher belastete Abfälle, für die diese Deponien, aufgrund ihres technischen Aufbaus, ausgelegt sind. Darüber hinaus sind die Betriebskosten einer Deponie der Klassen I oder II deutlich höher, was wiederum in erhöhten Annahmepreisen resultiert. Die Entsorgungspreise würden auch in diesem Fall deutlich steigen.
Im Sinne eines gesicherten Entsorgungsweges für gering belastete mineralische Abfälle, der Vermeidung unnötiger Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie angemessenen Kosten für die Entsorgung besteht daher ein dringender Bedarf an der Schaffung weiterer Deponiekapazitäten der DK O.
Warum wurde der Standort Reinstedt ausgesucht?
Der Standort wurde im Rahmen einer Variantenprüfung ermittelt. Da der Großteil der auf der Deponie abgelagerten mineralischen Abfälle in den Behandlungsanlagen der RST Thale GmbH entstehen, sollte der Deponiestandort in ökologisch und wirtschaftlich vertretbarer Entfernung zu den Betriebsanlagen der RST GmbH und nicht innerhalb von Schutzgebieten liegen.
Im Rahmen einer Vorauswahl wurden potenzielle Standorte hinsichtlich ihrer generellen Machbarkeit ausgewählt. Im Ergebnis verblieben fünf Standorte, an denen dann anschließend die Variantenprüfung durchgeführt wurde.
Um einen unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden, wurden für die Variantenprüfung vorrangig Standorte gewählt, an denen bereits eine bergbauliche Vornutzung stattgefunden hat. Ausgenommen hiervon ist ein Standort, der auf nicht bergbaulich vorgenutzter Fläche liegt, im Rahmen der Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile jedoch nur den zweiten Platz belegte.
Die Variantenauswahl erfolgte auf der Grundlage eines Kataloges von insgesamt 14 verschiedenen Bewertungskriterien, bei denen die einzelnen Standorte nach einem speziellen Punkteverfahren (von -2 bis +2) beurteilt wurden. Die Bewertungskriterien berücksichtigten die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte. Im Ergebnis dieser Variantenprüfung hat sich der Standort Reinstedt als der Standort herausgestellt, der in Abwägung aller Vor- und Nachteile die günstigsten Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie aufweist.
Was bedeutet das für die Straßen? Ist mit zusätzlichem Verkehr und Dreck zu rechnen?
Die geplante Deponie Reinstedt soll eine dauerhafte Entsorgungssicherheit für die Abfallmengen der RST GmbH, der RKW GmbH und aller regionalen Abfallerzeuger gewährleisten, die derzeit noch im Tagebau zur Verfüllung gelangen.
Grundlage der für die Deponie beantragten jährlichen Ablagerungsmenge sind die Mengen, die in den Jahren 2014 bis 2018 zur Verfüllung des Kiestagebaus Reinstedt verwertet wurden. Bei Anwendung der Bedingungen der zukünftig verschärften Verfüllgenehmigungen auf die zwischen 2014 und 2018 im Kiestagebau verwerteten Materialien, wären in diesem Zeitraum im Mittel ca. 150.000 t pro Jahr nicht zur Verwertung geeignet gewesen.
Die für die Deponie zur Genehmigung beantragte jährliche Ablagerungsmenge von 150.000 t stellt somit keine zusätzliche Menge dar, sondern ist Bestandteil der bisherigen jährlichen Annahmemengen des Kiestagebaus Reinstedt, die im Unterschied zur bisherigen Menge nicht mehr verwertet werden kann, sondern auf einer Deponie beseitigt werden muss.
Transportaufkommen:
Da die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beantragte Menge von 150.000 t exakt der Masse an Abfällen entspricht, die auch bisher am Standort verfüllt wird, d. h. eine Teilmenge des bisherigen Transportaufkommens ist, wird sich das Transportaufkommen durch die Anlieferungen von Abfällen zur Beseitigung auf der DK O nicht erhöhen.
Verkehrsbelastung Ortslage Reinstedt:
Die Zufahrt zur Deponie erfolgt im nördlichen Teil der Froser Straße, gegenüber des Betriebsgeländes der ACZ GmbH.
Gegenüber einer Zufahrt zur Deponie aus Richtung A36/Hoym, über die Reinstedter Straße und durch die Ortslage Reinstedt, ist die Fahrstrecke aus Richtung Hoym, über die Ascherslebener Straße/L85 und die K1368 bis zur Deponiezufahrt, bei Vermeidung der Ortsdurchfahrung Reinstedt, um ca. 900 m kürzer.
Neben dem Vorteil der kürzeren und einfacheren Strecke über die L85 wird die Transportführung so gesteuert, dass die Fahrer der ACZ GmbH und der RST GmbH angewiesen werden, bei Abfalltransporten aus Richtung der A36 die Zufahrt über die L85 zu nutzen.
Externe Kunden werden schriftlich aufgefordert, ebenfalls nur über die L85 die Deponie anzufahren.
Straßenverschmutzung:
Zur Minimierung der Straßenverschmutzung wird die Ausfahrt der Deponie mit einer LKW-Reifenwaschanlage ausgestattet. Alle LKWs, die die Deponie wieder verlassen, müssen bei anhaftenden Verschmutzungen über die Reifenwaschanlage fahren. Somit wird sich die Straßenverschmutzung im Vergleich zum jetzigen Zustand deutlich verringern.
Aktuell wird durch die RKW GmbH für die Straßenreinigung im Bereich der Kieswerkszufahrt und des Straßenbereiches ein neues Großkehrfahrzeug mit Wasserreinigung angeschafft, um Verschmutzungen besser zu beseitigen.
Was für Auswirkungen hat die Deponie auf Luft und Grundwasser?
Auf der Deponie werden ausschließlich Inertabfälle abgelagert. Inertabfälle sind Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen. Inertabfälle lösen sich nicht auf, brennen nicht und reagieren nicht in anderer Weise physikalisch oder chemisch. Sie bauen sich nicht biologisch ab und beeinträchtigen nicht andere Materialien, mit denen sie in Kontakt kommen, in einer Weise, die zu einer Umweltbeeinträchtigung führen oder sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte. Die gesamte Auslaugbarkeit, der Schadstoffgehalt der Abfälle und die Ökotoxizität des Sickerwassers müssen unerheblich sein und dürfen insbesondere nicht die Qualität von Oberflächenwasser oder Grundwasser gefährden.
Wie bei anderen mineralischen Abfällen besteht auch bei Inertabfällen bei längerer Trockenheit immer das Problem der Staubbildung. Bei erhöhter Staubemission erfolgt eine Benässung der einzubauenden Abfälle zur Emissionsminderung. Die im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens durchgeführte Staubimmissionsprognose zeigt, dass die berechneten Zusatzbelastungen durch den Deponiebetrieb unterhalb der in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) genannten Irrelevanzkriterien liegen.
Grundwasser:
Der gewählte Deponiestandort liegt in einem hydrogeologisch günstigen Gebiet. Aufgrund einer lokalen Hochlage der im Untergrund anstehenden Sedimente des Mesozoikums (nicht grundwasserleitender Verwitterungshorizont des unteren Keupers) wird der unmittelbare Bereich der Deponie nicht vom Grundwasser durchströmt. Die lokale GW-Fließrichtung im Bereich der Ortslage Reinstedt ist von der Selke aus in Richtung Nord bis Nordwest auf den Tagebau Nachterstedt gerichtet. Aufgrund der lokalen Stauerhochlage im Bereich der Deponie (im jetzigen Tagebau des Kieswerks) kann das Grundwasser diesen Bereich nicht durchströmen, sondern umfließt die Hochlage und damit den Deponiestandort.
Der Ablagerungskörper der geplanten Deponie befindet sich oberhalb des Geländes, also grundsätzlich außerhalb jedweder Grundwasserdurchströmung. Zum Schutz gegen versickerndes Niederschlagswasser, welches den Deponiekörper durchsickert, wird die Deponie an ihrer Basis mit einer geologischen Barriere ausgestattet. Diese wird mit einer mindestens 1,0 m mächtigen Schicht aus stark bindigen Sedimenten (Schluff, Lehm o. Ä.), die einen Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) von mindestens 1×10⁻⁷ m/s besitzen müssen, errichtet. Oberhalb dieser Barriere erfolgt die Installation einer Sickerwasserdrainage (Kiesdrainage mit Sickerwasserfassung), die das durch den Deponiekörper sickernde Niederschlagswasser auffängt und in zwei Sickerwasserbecken ableitet. Die Sickerwasserbecken sind vollständig gedichtet und fangen das Sickerwasser auf, welches bei Bedarf abgepumpt und in eine Kläranlage entsorgt wird.
Oberflächlich ablaufendes Niederschlagswasser (im rekultivierten Zustand der Deponie) wird ebenfalls aufgefangen und zentral in einem Versickerungsbecken in den Untergrund versickert. Da es sich dabei ausschließlich um Niederschlagswasser handelt, das den Ablagerungskörper nie durchdrungen hat, ist dieses vollständig unbelastet.
Zur Beweissicherung, dass durch den Deponiebetrieb das Grundwasser im Umfeld der Deponie nicht beeinflusst wird, erfolgt ein begleitendes GW-Monitoring. Dazu werden Grundwassermessstellen im Umfeld der Deponie errichtet und in regelmäßigen Intervallen auf Schadstoffparameter überprüft. Das Grundwassermonitoring erfolgt über den gesamten Betriebszeitraum der Deponie und in der anschließenden zehnjährigen Nachsorgephase.
Werden Brunnen in der Ortslage Reinstedt durch den Deponiebetrieb beeinträchtigt?
Nein, denn der Deponiebetrieb führt aus den bereits oben genannten Gründen nicht zu einer erhöhten Schadstoffbelastung des Grundwassers und liegt darüber hinaus auch im Abstrom der Ortslage Reinstedt. Außerdem wird im Rahmen des Deponiebetriebs auch die bestehende Wasserbilanz nur temporär verändert. Mit Ausnahme des in den jeweils aktiven Einbaubereichen entstehenden Sickerwassers, welches von der REG mbH extern entsorgt wird, wird das Niederschlagswasser an Ort und Stelle versickert. Grundwasser wird nicht entnommen.
Wie groß ist die Deponie und wird sie das Landschaftsbild stören?
Die geplante Deponie soll auf einer Gesamtfläche von 21,5 ha errichtet werden, von der ca. 18,3 ha als Ablagerungsbereich genutzt werden. Die maximale Höhe der Deponie beträgt 27 m über Gelände, die Böschungen wird mit einem Gefälle von 1:3 ausgeführt.
Die Deponie wird in insgesamt sechs Bauabschnitten errichtet, deren Betrieb jeweils etwa drei bis vier Jahre dauert. Nach Abschluss eines Bauabschnittes wird dieser vollständig rekultiviert und anschließend begrünt. Es ist daher zu keinem Zeitpunkt ein vollständig unbegrüntes Bauwerk zu sehen. Nach Abschluss der gesamten Ablagerungstätigkeit wird die Deponie vollständig begrünt.
Um einen Eindruck zu bekommen, wie sich die Deponie im Abschlusszustand von unterschiedlichen Perspektiven aus darstellt, wurden drei nahegelegene Standorte ausgewählt und die Deponie in Originalgröße mittels computergestützter Modellierung in aktuelle Fotoaufnahmen hineinprojiziert.
Was tun die Betreiber, um den Einfluss der Deponie auf die Region so gering wie möglich zu halten?
Ein wesentlicher Teil der bisher im Tagebau verwerteten Massen, ca. 150.000 Tonnen im Jahr, soll zukünftig auf der Deponie entsorgt werden. Da die Fahrstrecke aus Richtung A36 / Hoym über die L85 um ca. 900 m kürzer ist, als die Fahrstrecke durch die Ortslage Reinstedt und dadurch, dass für Transporte der ACZ GmbH und der RST GmbH angewiesen wird, die Ortslage Reinstedt zu meiden, soll die Verkehrsbelastung für die Ortslage Reinstedt erheblich verringert werden.
Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten, wird der Deponiekörper auf den Teilflächen, die vollständig verfüllt sind, fortschreitend abgedeckt und begrünt. Die fortschreitende Begrünung hat zur Folge, dass immer nur der jeweils aktive Ablagerungsbereich offen sichtbar ist.
Die offen liegenden Ablagerungsflächen werden bei trockener Witterung bewässert, um Staubabwehungen zu verhindern.
Was können besorgte Bürger tun, wenn sie Fragen haben?
Richten Sie Ihre Fragen bitte an kontakt(at)reinstedter-entsorgungsgesellschaft.de.
Sie bekommen innerhalb weniger Tage eine Antwort. Für den Winter 19/20 ist zudem ein zweites Bürgergespräch geplant. Weiteres dazu wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Kommt es aufgrund des Deponiebetriebs zu Geruchsbelästigungen?
Bei der Deponie Reinstedt handelt es sich um eine Deponie der Klasse O (DK O), in der ausschließlich mineralische Inertabfälle (Boden, Bauschutt) abgelagert werden sollen. Da diese mineralischen Abfälle nur einen sehr geringen Eigengeruch besitzen, kommt es beim Betrieb der Deponie nicht zu Geruchsbelästigungen.
Woher stammen die Abfälle, die dort zur Ablagerung gelangen sollen?
Bei den zur Ablagerung gelangenden Abfällen handelt es sich um Boden- und Bauschuttabfälle aus regionalen Baumaßnahmen. Der Hauptanteil der Abfälle stammt aus Projekten der RST GmbH oder anderer Baufirmen. Daneben besteht auch die Möglichkeit für Kleinanlieferer, die aus eigenen Baumaßnahmen stammenden Boden- und Bauschuttabfälle dort anzuliefern.
Befürchtungen, dass auch Abfälle aus überregionalen Maßnahmen abgelagert werden, können bereits aufgrund von wirtschaftlichen Gesichtspunkten entkräftet werden, da es sich bei der Deponie um die niedrigste Kategorie DK O handelt. Die geringen Annahmepreise einer Deponie der Klasse O lassen überregionale Abfalltransporte aufgrund der unwirtschaftlich hohen Transportkosten nicht zu.
Was wird gegen eine erhöhte Staubbelastung getan?
Wie bei allen mineralischen Abfällen führen längere Trockenphasen zu einer erhöhten Staubbildung, die insbesondere bei starkem Wind zu Verwehungen führen kann. Gemäß Deponieverordnung sind Betreiber einer Deponie zu Minderungsmaßnahmen gegen eine erhöhte Stauberzeugung verpflichtet.
Dazu gehört grundsätzlich, die Fläche, auf der sich noch kein Bewuchs eingestellt hat, der die Staubemissionen verhindern könnte, so gering wie möglich zu halten und damit die potenziellen Emissionsflächen zu minimieren.
Bereits fertig gestellte Bauabschnitte der Deponie Reinstedt werden unmittelbar nach Ende der jeweiligen Ablagerung abgedeckt und begrünt, um damit Staubemissionen und Erosion durch Niederschläge auf ein Minimum zu reduzieren.
Nicht befestigte Fahrwege werden bei Trockenheit mittels Wasserwagen befeuchtet.
Feinkörniges Material wird mit grobkörnigem Material überdeckt und bei Bedarf zur Staubminimierung berieselt.
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Nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an kontakt(at)reinstedter-entsorgungsgesellschaft.de